Verwaltungsgerichtshof
19.10.2001
2000/02/0325
GRS wie 89/06/0054 E 24. Jänner 1991 RS 1
Eine übergangene Partei hat nicht das Recht, einen letztinstanzlichen Bescheid beim VwGH zu bekämpfen, ehe sie nicht durch Ergreifung der ihr auf Verwaltungsebene zukommenden Rechtsmittel den Instanzenzug erschöpft hat (Hinweis E 22.9.1969, 1768/68, VwSlg 7638 A/1969).