Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.2001

Geschäftszahl

2000/02/0325

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/06/0054 E 24. Jänner 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Eine übergangene Partei hat nicht das Recht, einen letztinstanzlichen Bescheid beim VwGH zu bekämpfen, ehe sie nicht durch Ergreifung der ihr auf Verwaltungsebene zukommenden Rechtsmittel den Instanzenzug erschöpft hat (Hinweis E 22.9.1969, 1768/68, VwSlg 7638 A/1969).