Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2003

Geschäftszahl

2000/02/0324

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/03/0275 E 20. Mai 1992 RS 3

(hier ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Der Antragsteller hat iSd Paragraph 45, Absatz 2, StVO ein "erhebliches wirtschaftliches Interesse", also ein solches, das über das Interesse, welches grundsätzlich mit jeder Transportleistung verbunden ist, nachzuweisen, bloße Behauptungen allein reichen nicht aus (Hinweis E 20.9.1989, 88/03/0018). Besteht eine rollende Landstraße, so ist es nicht unsachlich, im Falle einer Durchbrechung des Wochenendfahrverbotes die Ausnahme nur zum nächstgelegenen Terminal zu erteilen.