Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.08.2003

Geschäftszahl

2000/02/0089

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/03/0111 E 12. Dezember 2001 RS 2

Stammrechtssatz

Es genügt bereits das Vorliegen eines Symptoms, das für eine Alkoholbeeinträchtigung typisch ist (Hinweis E 25.4.1997, 97/02/0050).