Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.2001

Geschäftszahl

2000/01/0202

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/01/0016 E 22. Juni 1994 RS 3

Stammrechtssatz

Nur der aus freiem Willen erfolgte Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft kann gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins, StbG 1949 zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft führen (Hinweis E 17.6.1969, 1038/68).