Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.2002

Geschäftszahl

2000/01/0138

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Richtlinien im Sinne des Paragraph 31, Absatz eins, SPG 1991 - unabhängig von der Materie, in der die Organe einschreiten - für jede Tätigkeit der Sicherheitsbehörden Geltung haben (Hinweis: E 29. Jänner 1997, Zl. 96/01/0001).