Verwaltungsgerichtshof
24.07.2001
99/21/0336
GRS wie 99/18/0398 E 31. Mai 2000 RS 1
Bei der Festsetzung der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbotes handelt es sich um einen vom übrigen Inhalt des angefochtenen Bescheides nicht trennbaren Abspruch (Hinweis E 8.9.1994, 94/18/0189, ergangen zum FrG 1993).