Verwaltungsgerichtshof
24.02.2000
99/20/0338
GRS wie 99/20/0207 E 25. November 1999 RS 2
Die Aufhebung des Ausspruches betreffend die Asylgewährung hat zur Folge, dass sich der auf Paragraph 8, AsylG 1997 gestützte Ausspruch als Folge der Aufhebung des Bescheides hinsichtlich der Entscheidung über den Asylantrag ebenfalls als rechtswidrig erweist.