Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2000

Geschäftszahl

99/20/0149

Rechtssatz

Die konkrete Befürchtung, eine Person könnte Kriegsmaterial ohne jegliche Kontrolle etwa an Unbekannte weitergeben, die dieses gegebenenfalls ihrem bestimmungsgemäßen Einsatz - allenfalls in einem Krisengebiet im Ausland - zuführen, ist der Befürchtung einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen gleichzusetzen.