Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2000

Geschäftszahl

99/20/0149

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1775/78 E 3. Oktober 1978 VwSlg 9647 A/1978 RS 1

Stammrechtssatz

Nicht nur die Annahme, daß der Beschwerdeführer selbst von einer Waffe mißbräuchlich Gebrauch machen wird, sondern auch die Annahme, daß der Beschwerdeführer mißbräuchlich einer anderen Person Zugang zu der Waffe gewähren könnte, rechtfertigt die Erlassung eines Waffenverbotes gemäß Paragraph 12, Absatz eins,