Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1999

Geschäftszahl

99/20/0117

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/20/0309 E 26. November 1998 RS 2

Stammrechtssatz

In dem Umstand, daß im Heimatland des Asylwerbers Bürgerkrieg herrscht, liegt für sich allein keine Verfolgungsgefahr iSd FlKonv (Hinweis E 19.3.1997, 95/01/0466).