Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.2000

Geschäftszahl

99/18/0346

Rechtssatz

Der Antrag auf Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes dient nicht dazu, die Rechtmäßigkeit jenes Bescheides, mit dem das Aufenthaltsverbot erlassen wurde, zu bekämpfen (Hinweis E 7.7.1999, 96/18/0483; Hinweis EB E 11.11.1993, 93/18/0488, jeweils ergangen zu Paragraph 26, FrG 1993).