Verwaltungsgerichtshof
21.09.1999
99/18/0300
Es besteht keine Präjudizialität der Entscheidung des VwGH über eine gegen einen abweisenden Asylbescheid erhobene Beschwerde im Sinne einer notwendigen (unabdingbaren) Grundlage für die Entscheidung im Aufenthaltsverbotsverfahren.