Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1999

Geschäftszahl

99/18/0300

Rechtssatz

Es besteht keine Präjudizialität der Entscheidung des VwGH über eine gegen einen abweisenden Asylbescheid erhobene Beschwerde im Sinne einer notwendigen (unabdingbaren) Grundlage für die Entscheidung im Aufenthaltsverbotsverfahren.