Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.05.2000

Geschäftszahl

99/18/0168

Rechtssatz

Bei der Entscheidung über die Aufhebung eines Aufenthaltsverbotes kann die Rechtmäßigkeit des Bescheides, mit dem das Aufenthaltsverbot erlassen wurde, nicht mehr überprüft werden (Hinweis E 7.7.1999, 96/18/0483, ergangen zu Paragraph 26, FrG 1993, auch für die derzeit geltende Rechtslage maßgeblich).