Verwaltungsgerichtshof
11.07.2000
99/16/0465
GRS wie 2000/16/0238 E 25. Mai 2000 RS 6
Wird dem Bf von der belBeh die Rechtsposition eingeräumt, eine Berichtigungserklärung nach Paragraph 193, Absatz 3, Wr LAO abgeben zu können, und gibt der Bf eine solche Berichtigungserklärung ab, dann erachtet der VwGH in der im August 1999 eingelangten Beschwerde die Voraussetzungen einer vom Bf vor dem 9.3.2000 eingelegten Klage iSd Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 9.3.2000, Rechtssache C-437/97, als gegeben.