Verwaltungsgerichtshof
19.12.2002
99/16/0446
GRS wie 92/17/0083 E 25. Juni 1996 RS 7
Die qualifizierte Mitwirkungspflicht des Haftungspflichtigen betreffend das Fehlen der erforderlichen Mittel entbindet die Beh dann nicht von ihrer Ermittlungspflicht und Feststellungspflicht, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen dieser Mittel ergeben oder der Geschäftsführer nicht nur ganz allgemeine, sondern einigermaßen konkrete, sachbezogene Behauptungen aufstellt (Hinweis E 29.1.1993, 92/17/0042).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2000/13/0052 E 29. Jänner 2003