Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.2002

Geschäftszahl

99/16/0446

Rechtssatz

Nach Paragraph 7, Absatz eins, Wr LAO reicht es für die Heranziehung des Vertreters des Abgabenpflichtigen zur Haftung bereits hin, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können, wobei der Gesetzgeber beispielhaft auf den Fall der Konkurseröffnung verweist (Hinweis E 15. März 2001, 2000/16/0723).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

2000/13/0052 E 29. Jänner 2003