Verwaltungsgerichtshof
26.11.2002
99/15/0249
GRS wie 94/17/0420 E 20. September 1996 VwSlg 7120 F/1996 RS 2 (hier ohne Klammerausdruck im RS-Text)
Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der Vertretene (im Zeitpunkt der Fälligkeit der Abgabe) überhaupt keine liquiden Mittel hat, so verletzt der Vertreter dadurch keine abgabenrechtliche Pflicht.