Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.2002

Geschäftszahl

99/15/0135

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/15/0119 E 22. Mai 2002 RS 3

Stammrechtssatz

Mit der Verordnung BGBl 1996/734 wurde lediglich klargestellt, dass auch Verluste aus der - schwerpunktmäßigen - Verwaltung von unkörperlichem Umlaufvermögen unter das Verlustausgleichsverbot fallen.