Verwaltungsgerichtshof
19.06.2002
99/15/0135
GRS wie 99/15/0119 E 22. Mai 2002 RS 3
Mit der Verordnung BGBl 1996/734 wurde lediglich klargestellt, dass auch Verluste aus der - schwerpunktmäßigen - Verwaltung von unkörperlichem Umlaufvermögen unter das Verlustausgleichsverbot fallen.