Verwaltungsgerichtshof
28.05.2002
99/14/0314
Bei der Beurteilung von Billigkeit oder Unbilligkeit der Einhebung eines festgesetzten Säumniszuschlages sind Vorgänge auf dem Abgabenkonto eines anderen Abgabepflichtigen ohne Einfluss sind (Hinweis E 22.3.1995, 94/13/0264, 0265). Gleiches gilt im Beschwerdefall hinsichtlich der Aussetzungszinsen.