Verwaltungsgerichtshof
23.06.1999
99/12/0083
Die in Paragraph 19, Absatz 4, LDG 1984 angesprochene Berücksichtigung des Dienstalters meint das ABSOLUTE Dienstalter und nicht ein im Verhältnis gegenüber anderen Landeslehrern verhältnismäßig höheres Dienstalter (Hinweis E 20.9.1988, 87/12/0014).