Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.2004

Geschäftszahl

99/12/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/12/0340 E 26. Mai 2003 RS 3

(Hier: ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Bei der im Rahmen der Arbeitsplatzbewertung vorzunehmenden Zuordnung der - nicht als Rechtsbegriffe in den Gesetzeswortlaut Eingang gefundenen - Schlagworte (wie "grundlegende spezielle Kenntnis" oder "begrenzt"), die sodann in einer bestimmten Punktezahl ausgedrückt werden, zu den einzelnen Bewertungskriterien (wie "Fachwissen" oder "Managementwissen") sowohl einer Richtverwendung als auch eines konkreten Arbeitsplatzes, somit bei der Ermittlung des jeweils konkreten Funktionswertes, handelt es sich um eine - auf sachverständiger Ebene zu lösende - Sachfrage. Die Einholung eines Gutachtens eines Amtssachverständigen zu dieser Frage ist daher nicht als rechtswidrig anzusehen (Hinweis E 25.4.2003, 2001/12/0195).