Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.2004

Geschäftszahl

99/12/0038

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/12/0046 E 14. Mai 2004 RS 6

Stammrechtssatz

Die im Funktionszulagenschema maßgebende Frage der Wertigkeit des von einem Beamten innegehabten Arbeitsplatzes ist abstrakt nach den Anforderungen am Arbeitsplatz zu beurteilen. Die Person des Arbeitsplatzinhabers sowie seine Vor- und Ausbildung sind für die Bewertung ohne Bedeutung (Hinweis E 17.8.2000, 98/12/0185, mwN).