Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.04.1999

Geschäftszahl

99/11/0016

Rechtssatz

Eine bescheidmäßige Verpflichtung zum Auslagenersatz nach Paragraph 76, Absatz eins, oder 2 AVG kann nur der Behörde bereits erwachsene, ziffernmäßig bestimmte Auslagen zum Inhalt haben (Hinweis E 8.4.1992, 91/12/0259, und E 17.5.1993, 90/10/0058).