Verwaltungsgerichtshof
18.02.2002
99/10/0238
Die Ausstellung des Zeugnisses über die Zulassungsprüfungen ist ein zum Zulassungsverfahren gehörender Rechtsakt, dem ein das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen (insbesondere des Nachweises der erfolgreich abgelegten erforderlichen Zulassungsprüfungen) feststellender Charakter zukommt. Damit wird ausgesprochen, dass die - als Voraussetzung für ein Antreten zur Hauptprüfung - erfolgreich abzulegenden Zulassungsprüfungen absolviert wurden und die (aufschiebend gesetzte) Bedingung des Zulassungsbescheides eingetreten ist. Im Umfang dieses Abspruches ist dieses Prüfungszeugnis daher als ein das Zulassungsverfahren abschließender Rechtsakt normativen Inhalts anzusehen vergleiche das Erkenntnis vom 14. Mai 2001, Zl 2000/10/0198, zu im Wesentlichen gleicher Rechtslage).