Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.11.1999

Geschäftszahl

99/10/0162

Rechtssatz

Bei der Beurteilung des Vorliegens eines maßgebenden Eingriffes in das Landschaftsbild iSd Paragraph 3, Ziffer 2, OÖ NatSchG 1995 ist nicht auf eine Region im allgemeinen, sondern auf die konkrete Situation vor Ort abzustellen.