Verwaltungsgerichtshof
15.11.1999
99/10/0162
Bei der Beurteilung des Vorliegens eines maßgebenden Eingriffes in das Landschaftsbild iSd Paragraph 3, Ziffer 2, OÖ NatSchG 1995 ist nicht auf eine Region im allgemeinen, sondern auf die konkrete Situation vor Ort abzustellen.