Verwaltungsgerichtshof
29.05.2000
99/10/0005
Paragraph 20, Absatz eins, Bgld (RPG) normiert als weitere, dh zu den naturschutzgesetzlich normierten Bewilligungsvoraussetzungen hinzutretende, Voraussetzung für eine naturschutzbehördlichen Bewilligung, dass die begehrte Bewilligung nicht im Widerspruch zum Flächenwidmungsplan stehen darf (Hinweis E 27.4.2000, 98/10/0341).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
99/10/0005