Verwaltungsgerichtshof
04.04.2001
99/09/0170
Bei der nach Paragraph 4, Absatz 6, Ziffer 3, Litera a, AuslBG genannten Voraussetzung, dass der zuständige Regionalbeirat einhellig die Erteilung der beantragten Beschäftigungsbewilligung zu befürworten hat, handelt es sich um eine Tatbestandsvoraussetzung, die von der Behörde, die über den Antrag zu entscheiden hat, nicht auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen ist (Hinweis VfGH E 12. Oktober 1990, G 146/90, römisch fünf 211/90 = VfSlg. 12506).