Verwaltungsgerichtshof
28.07.2000
99/09/0032
Die Voraussetzung des ursächlichen Zusammenhanges ist bei allen Stufen der Pflegezulage solange gleichwertig zu beurteilen, als das Gesetz nicht ausdrücklich anderes bestimmt (wie zu Pflegestufe römisch fünf).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
99/09/0033
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
94/09/0051 E 18. Mai 1994