Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.07.2000

Geschäftszahl

99/09/0032

Rechtssatz

Die Voraussetzung des ursächlichen Zusammenhanges ist bei allen Stufen der Pflegezulage solange gleichwertig zu beurteilen, als das Gesetz nicht ausdrücklich anderes bestimmt (wie zu Pflegestufe römisch fünf).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

99/09/0033

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

94/09/0051 E 18. Mai 1994