Verwaltungsgerichtshof
29.03.2000
99/08/0159
GRS wie VwGH E 1992/10/20 92/08/0042 3
Die Vereitelung iSd Paragraph 10, Absatz eins, AlVG verlangt ein vorsätzliches Handeln des Vermittelten, wobei bedingter Vorsatz (dolus eventualis) genügt. Ein bloß fahrlässiges Handeln, also die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt, reicht zur Verwirklichung dieses Tatbestandes hingegen nicht hin.