Verwaltungsgerichtshof
29.03.2000
99/08/0159
GRS wie VwGH E 1998/12/22 96/08/0252 1
Grundvoraussetzung für die Zuweisungstauglichkeit einer Beschäftigung an einen Arbeitslosen ist, daß dessen Kenntnisse und Fähigkeiten jenen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, die an der zugewiesenen Arbeitsstelle verlangt werden.