Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2000

Geschäftszahl

99/08/0159

Rechtssatz

Der Umstand, dass unter anderem das AMS dem Träger eines Projektes finanzielle Unterstützung leistet, ändert nichts daran, dass dem Arbeitslosen ein vollversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis angeboten wurde.