Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.2000

Geschäftszahl

99/08/0031

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/08/0141 E 16. Oktober 1990 VwSlg 13286 A/1990 RS 3

Stammrechtssatz

Der Arbeitslose, der eine Leistung aus der Versicherungsgemeinschaft der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt, muß sich darauf einstellen, eine ihm angebotene, iSd Paragraph 9, Absatz 2 bis 4 AlVG zumutbare Beschäftigung auch zu akzeptieren, dh bezogen auf eben diesen in seinen geforderten Spezifikationen zumutbaren Arbeitsplatz arbeitswillig sein (Hinweis 23.2.1984, 81/08/0209).