Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.2000

Geschäftszahl

99/08/0031

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/08/0572 E 16. Februar 1999 RS 1

Stammrechtssatz

Grundvoraussetzung für die Zuweisungstauglichkeit einer Beschäftigung an einen Arbeitslosen ist, daß dessen Kenntnisse und Fähigkeiten jenen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, die an der zugewiesenen Arbeitsstelle verlangt werden (Hinweis E 30.9.1997, 97/08/0414).