Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.06.2000

Geschäftszahl

99/08/0031

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/08/0351 E 21. Juni 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Die Fertigung der auf den Beschlüssen des Ausschusses für Leistungsangelegenheiten beruhenden Berufungsbescheide durch den Landesgeschäftsführer oder einen von ihm dazu Ermächtigten entspricht der Rechtslage (ausführliche Begründung im E).