Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.2002

Geschäftszahl

99/08/0028

Rechtssatz

Eine Bindung an die beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger geführten Versicherten-Daten kann dem Gesetz nicht entnommen werden (Hinweis E 20. Dezember 2000, 98/08/0269). Es sind Fälle denkbar, in denen jemand bei einem Dienstgeber wegen Unterlassung der ordnungsgemäßen Abmeldung weiterhin als versichert gemeldet ist, obwohl er dort nicht mehr beschäftigt ist.