Verwaltungsgerichtshof
17.10.2001
99/08/0023
GRS wie 98/08/0351 E 21. Juni 2000 RS 1
Die Fertigung der auf den Beschlüssen des Ausschusses für Leistungsangelegenheiten beruhenden Berufungsbescheide durch den Landesgeschäftsführer oder einen von ihm dazu Ermächtigten entspricht der Rechtslage (ausführliche Begründung im E).