Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.2000

Geschäftszahl

99/07/0203

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/03/0056 E 16. Oktober 1991 RS 2

(Hier: Das Recht auf Parteiengehör stellt ein prozessuales Recht dar)

Stammrechtssatz

Die in Paragraph 37, AVG eingeräumten prozessualen Rechte stehen der Partei als Mittel der Rechtsverfolgung zur Durchsetzung eines materiellen Rechtes zur Verfügung. Eine Verletzung dieser Rechte stellt dann einen Verfahrensmangel dar, wenn die Partei dadurch gehindert ist, ihrem materiellen Recht zum Durchbruch zu verhelfen

(Hinweis E 26.11.1974, 1676/73, VwSlg 8713 A/1974 ).