Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.2000

Geschäftszahl

99/07/0193

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/05/07 87/07/0128 2

Stammrechtssatz

Um aus dem Titel des Grundeigentums eine nach dem WRG relevante Beeinträchtigung geltend machen zu können, müßte diese einen projektsgemäß vorgesehenen Eingriff in die Substanz des Grundeigentums zum Gegenstand haben

(Hinweis E 16.3.1978, 1499, 1500/77).