Verwaltungsgerichtshof
09.03.2000
99/07/0193
GRS wie VwGH E 1998/04/23 98/07/0004 3
(hier nur erster Halbsatz)
Ein bescheidmäßig eingeräumtes Wasserbenutzungsrecht ist eine rechtmäßig geübte Wassernutzung iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG, deren Beeinträchtigung (Verletzung) durch quantitative Veränderungen des Wasserhaushaltes, aber auch durch qualitative Veränderungen erfolgen kann, wenn diese die Ausübung des bestehenden Rechtes und den Betrieb der wasserrechtlich bewilligten Anlagen nachteilig berühren.