Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.2000

Geschäftszahl

99/07/0193

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/04/23 98/07/0004 3

(hier nur erster Halbsatz)

Stammrechtssatz

Ein bescheidmäßig eingeräumtes Wasserbenutzungsrecht ist eine rechtmäßig geübte Wassernutzung iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG, deren Beeinträchtigung (Verletzung) durch quantitative Veränderungen des Wasserhaushaltes, aber auch durch qualitative Veränderungen erfolgen kann, wenn diese die Ausübung des bestehenden Rechtes und den Betrieb der wasserrechtlich bewilligten Anlagen nachteilig berühren.