Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.08.2000

Geschäftszahl

99/07/0184

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0070 E 19. Mai 1994 RS 1

Stammrechtssatz

Auf Grund des im Paragraph 121, Absatz eins, WRG normierten Gesetzesbefehles besteht kein Recht auf "Nichterlassung eines Bescheides gemäß Paragraph 121, WRG".