Verwaltungsgerichtshof
10.08.2000
99/07/0184
GRS wie 92/07/0070 E 19. Mai 1994 RS 5
Ein Konsensträger kann nicht dadurch in seinen Rechten verletzt werden, daß es die Behörde unterläßt, ihm die Beseitigung wahrgenommener Mängel und Abweichungen aufzutragen.