Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.08.2000

Geschäftszahl

99/07/0184

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0070 E 19. Mai 1994 RS 5

Stammrechtssatz

Ein Konsensträger kann nicht dadurch in seinen Rechten verletzt werden, daß es die Behörde unterläßt, ihm die Beseitigung wahrgenommener Mängel und Abweichungen aufzutragen.