Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.2000

Geschäftszahl

99/07/0167

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/07/0006 E 29. Oktober 1998 VwSlg 14997 A/1998 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte einer Partei durch einen ihr gegenüber ergangenen wasserpolizeilichen Auftrag wird nicht schon dadurch bewirkt, daß die Wasserrechtsbehörde bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen einer Ermächtigungsnorm zur Erlassung eines wasserpolizeilichen Auftrages ihren Auftrag rechtsdogmatisch verfehlterweise auf eine andere Ermächtigungsnorm gestützt hat, deren Tatbestandsvoraussetzungen nicht vorlagen (Hinweis E 24.10.1995, 93/07/0145).