Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2002

Geschäftszahl

99/07/0163

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 95/07/0211 E 21. November 1996 RS 4

(hier ohne den ersten Satz)

Stammrechtssatz

Zwischen Zwangsrechtseinräumung und Entschädigungsfestsetzung besteht ein enger Zusammenhang. Eine Absonderung darf nur "ausnahmsweise" erfolgen (Hinweis E 26.6.1984, 83/07/0145; E 15.9.1987, 87/07/0041, VwSlg 12534 A/1987). Es ist eingehend zu begründen, warum die Festsetzung der Entschädigung nicht schon in dem über die Zwangsrechte absprechenden Bescheid möglich ist.