Verwaltungsgerichtshof
27.06.2002
99/07/0163
Die Eigentumsverhältnisse an den vom betroffenen Wasserbauvorhaben berührten Grundflächen bedürfen einer eindeutigen und unmissverständlichen Feststellung, bevor eine Entscheidung über die Einräumung von Zwangsrechten getroffen werden kann (Hinweis E 9. November 1982, 82/07/0039).