Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.2000

Geschäftszahl

99/07/0157

Rechtssatz

Das Tir FlVfLG 1996 geht von der Zuständigkeit der Agrarbehörde iSd AgrBehG aus und setzt demnach den dort geregelten Instanzenzug als gegeben voraus.