Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.2000

Geschäftszahl

99/07/0157

Rechtssatz

Ein Antrag auf Unterlassung der Benutzung von Weidegründen, welche auf Grund eines Regulierungsplanes (siehe Paragraph 65, Tir FlVfLG 1996) einem anderen Mitglied der Agrargemeinschaft zur Nutzung zugewiesen worden sind, durch ein nichtberechtigtes Mitglied einer Agrargemeinschaft ist zulässig (Hinweis E 26.5.1992, 91/07/0089; E 14.5.1997, 96/07/0200); ein darüber von den Agrarbehörden abzuführendes Verfahren ist gem Paragraph 37, Absatz 7, Tir FlVfLG 1996 eine Streitigkeit zwischen Mitgliedern untereinander aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.