Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.2002

Geschäftszahl

99/07/0134

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0658/69 E 29. Oktober 1970 RS 1

Stammrechtssatz

Wird ein Sachverhalt einer Verwaltungsvorschrift unterstellt, die durch die Tat nicht verletzt worden ist, dann ist der Bescheid seinem Inhalt nach rechtswidrig.