Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.2002

Geschäftszahl

99/07/0126

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/07/0175 E 21. März 2002 RS 3

Stammrechtssatz

Wirtschaftliche Gründe für die Neubegründung oder Aufrechterhaltung einer Dienstbarkeit iSd Paragraph 24, OÖ FlVfLG 1979 liegen dann vor, wenn diese Dienstbarkeit für die Möglichkeit der Bewirtschaftung der Grundabfindung und für das Erreichen eines zumindest gleich großen Betriebserfolges im Sinne des Paragraph 19, Absatz 7, legcit notwendig ist.