Verwaltungsgerichtshof
09.03.2000
99/07/0118
GRS wie VwGH E 1993/09/14 92/07/0036 3
In welcher Form einem von der Behörde bejahten Bringungsnotstand durch Einräumung welchen wie immer figurierenden Bringungsrechtes abzuhelfen ist, hat die Behörde nach den Gegebenheiten des Einzelfalles von Amts wegen festzulegen (Hinweis E 19.3.1991, 87/07/0133).