Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.2000

Geschäftszahl

99/07/0118

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/14 92/07/0036 3

Stammrechtssatz

In welcher Form einem von der Behörde bejahten Bringungsnotstand durch Einräumung welchen wie immer figurierenden Bringungsrechtes abzuhelfen ist, hat die Behörde nach den Gegebenheiten des Einzelfalles von Amts wegen festzulegen (Hinweis E 19.3.1991, 87/07/0133).