Verwaltungsgerichtshof
29.06.2000
99/07/0114
Für ein behördliches Einschreiten nach Paragraph 138, Absatz eins, WRG ist es ohne Bedeutung, ob bereits eine Gewässerverunreinigung durch eine eigenmächtige Neuerung eingetreten ist
(Hinweis E 23.5.1995, 91/07/0120).